Beschwerdemanagement

Beschwerden sind natürlich nie schön, bieten jedoch immer die Chance für positive Veränderungen. Hierfür benötigen wir ein qualitatives Beschwerdemanagement, welches im Wesentlichen auf drei Säulen fußt, die das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) definiert:

Neben der Partizipation (§ 8 SGB VIII), der Beteiligung von Eltern
(§ 22a SGB VIII) sind zur Sicherung der Rechte von Kindern „in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten“ zu etablieren (§ 45 SGB VIII).

Neben dem direkten Gespräch steht den Eltern hierfür auch ein spezielles eMail-Postfach zur Verfügung: beschwerde@hauptstadtkaefer.de.