Externe Evaluation mit hervorragendem Ergebnis abgeschlossen

Im Rahmen unseres kontinuierlichen Qualitätsmanagements wurde unsere „Kita Junikäfer“ Anfang 2022 von der Quecc GmbH erneut als Fünf-Sterne-Kita mit sehr guter pädagogischer Qualität re-zertifiziert.

Unsere „Kita Maikäfer“, eröffnet im Dezember 2015, wurde Anfang 2022 mit leichter Corona-bedingter Verspätung erstmalig von der Quecc GmbH über mehrere Tage extern evaluiert und hat sofort die Zertifizierung als Vier-Sterne-Kita mit guter bis sehr guter pädagogischer Qualität erzielt. Das ist für das dortige junge Team eine tolle Bestätigung für die hervorragende Arbeit.

Ab 21.06.2021 Rückkehr zum Regelbetrieb

Der Senat teil mit, dass spätestens ab dem 21.06.2021 alle Berliner Einrichtungen der Kindertagesförderung wieder zum Regelbetrieb zurückkehren – unter Beachtung der aus der Covid-19 Pandemie resultierenden Erfordernisse.

In Umsetzung des § 24 der „Dritten Verordnung über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Dritte SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – 3. InfSchMV)“ ist hierfür u.a. das folgende Öffnungsszenario vorgesehen:

  • Alle Kinder erhalten eine Betreuung im Umfang des individuellen Gutscheins.
  • Das Erfordernis der Betreuung in möglichst stabilen Gruppen entfällt.
  • Die Regel-Öffnungszeiten gelten wieder.
  • Früh- und Spätdienste sind in den Einrichtungen im Rahmen der angebotenen regulären Öffnungszeiten bereitzustellen.

Einen entsprechenden Elternbrief finden sie hier.

Ab 17.05.2021 wieder Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Ab dem 17.05.2021 findet in den Kitas wieder Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt.  Die KRITIS-Liste systemrelevanter Berufe findet damit keine Anwendung mehr, und die Kitas stehen wieder für alle Kinder offen. Damit müssen sich die Eltern ab 17.05.2021 auch wieder an den Verpflegungskosten und Zusatzbeiträgen beteiligen.

Weitere Informationen finden sich in diesem Elternbrief.

Erkältungssymptomatik

Die Senatsverwaltung hatte mitgeteilt, dass  Kinder mit Erkältungssymptomatik nicht betreut werden dürfen. Dies betrifft nunmehr auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber. Hierbei handelt es sich um eine vorübergehende Einschränkung angesichts steigender Corona-Infektionszahlen von Kindern in den kitarelevanten Altersgruppen. Der Senat folgt damit einer aktuellen Empfehlung des Robert-Koch-Instituts vom 16.03.2021 (täglicher Lagebericht des RKI), der zufolge Familien bei Zeichen einer Erkrankung zum Zwecke der Infektionsprävention zu Hause bleiben sollen. Auf diese Weise soll der kontinuierliche Betrieb in den Kitas aufrechterhalten und gesichert werden.

Erkältungssymptome können auch anderweitige Ursachen haben, die bereits ärztlich abgeklärt sind. Hier ist bspw. an allergische Reaktionen zu denken. In diesen Fällen haben Kinder selbstverständlich weiterhin Zugang zur Betreuung. Daher sieht der Senat  für die Eltern die Möglichkeit vor, ein negatives Testergebnis bzw. eine Eigenerklärung über ein negatives Testergebnis vorzulegen, um ihr Kind auch mit den o. g. Erkältungssymptomen frühzeitig wieder in die Betreuung geben zu können. So wird sichergestellt, dass den Kindern die Betreuung nicht ohne Grund vorenthalten wird.

Die Berliner Teststellen testen allerdings keine (symptomatischen) Kinder unter 6 Jahren.
Es verbleiben daher die Möglichkeiten eines Selbsttests durch die Eltern zu Hause in Verbindung mit der Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (hier) sowie einer Testung vor Ort in der Kita, soweit dies organisatorisch möglich ist.

Den Elternbrief finden sie hier.

Aktuelle Senatsinformationen vom 29.03.2021

Die Senatsverwaltung weist auf folgendes hin:

  • Der eingeschränkte Regelbetrieb wird auch in den nächsten Tagen fortgesetzt. Die Betreuung der Kinder muss dabei in möglichst stabilen Gruppen erfolgen. Ist dies aus organisatorischen bzw. personellen Gründen nicht umsetzbar, kann es zu Einschränkungen des Betreuungsumfangs kommen.
  • Kinder mit Erkältungssymptomatik werden nicht betreut. Dies betrifft auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber. Alternativ kann das Ergebnis eines aktuellen negativen Schnelltests/Selbsttests vorgewiesen werden. Die Durchführung und Aktualität des Tests sind durch Eigenerklärung oder Bescheinigung der Teststelle zu bestätigen. Für Schnelltests können alle Berliner Teststellen genutzt werden. Der Selbsttest kann auch, soweit dies organisatorisch möglich ist, vor Ort durch die Eltern durchgeführt werden. Voraussichtlich ab Mitte April werden den Kitas Selbsttests für Kinder zur Verfügung gestellt.
  • Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske durch die pädagogischen Fachkräfte ist nunmehr auch im unmittelbaren Kontakt mit den Kindern zulässig. Für den Kontakt der Erwachsenen untereinander ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske verpflichtend. Ausnahmen vom Tragen von medizinischen Gesichtsmasken sind nur bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich.

Den aktuellen Elternbrief finden Sie hier.

Öffnung der Kitas ab dem 09.03.2021 mit Regelbetrieb

Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sitzung entschieden, die Berliner Angebote der Kindertagesförderung (Kita und Kindertagespflege) ab dem 09.03.2021 wieder für alle Berliner Familien und Kinder zu öffnen und einen eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen anzubieten.

Angesichts des stabilen, sehr geringen Infektionsgeschehens in den Berliner Kindertageseinrichtungen einerseits und der Belastung, die die Schließung samt Notbetreuung seit dem 25.01.2021 für die Berliner Familien und Kinder bedeutet, ist das folgende Öffnungsszenario vorgesehen:

1. Alle Kinder mit einem Betreuungsvertrag sollen Zugang zu einem Angebot der Kindertagesförderung erhalten. Eine Beschränkung auf einzelne Zielgruppen entfällt. Die Liste systemrelevanter Berufe findet keine Anwendung mehr.

2. Alle Kinder erhalten ein Betreuungsangebot, welches mindestens den bedarfsunabhängigen Rechtsanspruch von 7 Stunden täglich erfüllt.

3. Die Kitas sollen den Familien einen möglichst bedarfsgerechten Betreuungsumfang anbieten. Jede Einrichtung soll daher mindestens eine Gruppe mit einer täglichen Betreuungsdauer gemäß Ganztagsgutschein anbieten.

4. Eltern bleiben aufgefordert, sich hinsichtlich ihres individuellen Betreuungsbedarfs auf den notwendigen Umfang zu beschränken und diesen regelmäßig mit den Einrichtungen abzustimmen.

5. Die Reduzierung von Kontakten trägt zu deren Nachverfolgbarkeit und zur Vermeidung von Infektionen bei. Die Betreuung soll daher möglichst in stabilen Gruppen stattfinden.

6. Einschränkungen des Betreuungsbetriebs sind auf Grund personeller Engpässe und organisatorischer Gegebenheiten in Abstimmung zwischen Eltern und Kita sowie der Kitaaufsicht möglich (gegebenenfalls kommen in diesen Fällen auch Wechselmodelle in Betracht).

7. Die Hygienemaßnahmen nach dem Musterhygieneplan sind nach wie vor zu beachten.

Mit Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs sieht die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie grundsätzlich für alle Eltern ab März 2021 die Verpflichtung, sich wieder an den Verpflegungskosten zu beteiligen. Dies gilt auch, wenn deren Kinder nicht am Betreuungsangebot partizipieren. Der Einzug der Verpflegungskosten kann daher ab diesem Zeitpunkt wieder erfolgen.

Den Elternbrief finden Sie hier!

Die Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV finden Sie hier.
Die 1. Verordnung zur Änderung der CoronaImpfV finden Sie hier.

Betriebsschließung am 19.02.2021

Wir bereits angekündigt, haben uns die Berliner Wasserbetriebe nun erneut kurzfristig mitgeteilt, dass am

19.02.2021 von 08:00 bis 13:00 Uhr

der zweite Termin für die angekündigte Unterbrechung der Wasserversorgung sein wird.

An diesem Tag bleiben die Kindertageseinrichtungen geschlossen!